Sven Plate Ing.Büro für Fahrzeugtechnik
Amtliche Leistungen

Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung in der GTÜ Prüfstelle StolbergWir sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen unserer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Wir setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Hauptuntersuchung (HU) Inkl. (AU) nach § 29 StVZO
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit" setzen wir uns für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.


Änderungsabnahmen mit technischen Änderungen nach § 19 (3) StVZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir in unserer Prüfstelle in Stolberg-Breinig Ihr Farzeug und dokumentieren die Veränderungen in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft

Taxen, Mietwagen und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und zur Untersuchung nach BOKraft. Wir führen für Sie beide Untersuchungen durch.


Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Anhängern auf 100 km/h

Wir erstellen Ihnen ein Gutachten zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt zur Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Ihres Anhängers auf 100 km/h. Nähere Informationen zu den nötigen Voraussetzungen entnehmen Sie der folgenden GTÜ-Broschüre:
gtue-informativ_02-2006.pdf (342.02 Kb)

gtue_feinstaubplaketteFeinstaubplakette
Seit dem 01. März 2007 gilt die Feinstaubplaketten-Verordnung. Wer keine Plakette in seinem Auto hat, dem droht in den Städten mit Umweltzone ein Fahrverbot. Wir sind zur Ausgabe der amtlichen Feinstaub-Plakette berechtigt und erklären Ihnen, ob und welche der 3 Plakettenfarben Rot, Gelb oder Grün Ihr Fahrzeug erhält. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die für Ihr Fahrzeug erhältliche Plakettenfarbe online zu ermitteln. Nutzen Sie hier einfach die GTÜ-Datenbank-Abfrage unter: http://feinstaub.gtue.de/


Untersuchungen gemäß § 5 FZV

Ab dem 1. März 2007 geht der "Mängelkarten-Paragraph" in den § 5 FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) über.

 

 

Promi News

Vertragspartner der GTÜ    Email......ing.buero-s.plate@nord-com.net