Sven Plate Ing.Büro für Fahrzeugtechnik
 


Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

 
 

Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.

Die HU-Plakette
HU-Plakette
Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden achten Sie auf die Daten die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem Kennzeichen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung, deren Farben zusätzlich das Jahr der nächsten Untersuchung an.

  • Die nach oben zeigende Zahl zeigt den Monat der nächsten Untersuchung, hier Dezember.
  • Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr der nächsten Untersuchung.
    hier 2012


Die Farben der Plaketten und ihre Bedeutung.
(Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre.)
Gelb:
2009
Braun:
2010
Rosa:
2011
Grün:
2012
Orange:
2013
Blau:
2014

Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Prüfer aller anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen - und damit auch die Prüfingenieure der GTÜ - können nun Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges "Vollgutachten" durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

Promi News

Vertragspartner der GTÜ    Email......ing.buero-s.plate@nord-com.net